• Sicherheitshinweise und Vorschriften Sicherheitshinweise und Vorschriften Bremsen Ein Fahrrad muss über mindestens zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen verfügen. Lichtanlage Beide Lampen müssen gleichzeitig funktionieren. Die Mitte des Lichtkegels des Vorderlichtes darf höchstens zehn Meter vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn tref- fen. Das Rücklicht muss in einer Höhe von mindestens 25 cm über der Fahrbahn- oberfläche befestigt sein. Reflektoren • Vorne ein möglichst grossflächiger, weisser Reflektor, der mit dem Scheinwer- fer kombiniert sein kann. • Hinten mindestens ein roter Rückstrahler. Wahlweise darf die Rückleuchte mit einem Strahler kombiniert sein. • Je zwei gelbe Pedalreflektoren pro Pedal, einer nach vorne und einer nach hinten gerichtet. Elektronische Blinker: • Müssen gelb und paarweise symmetrisch angebracht sein. Sie müssen klar als Richtungsanzeige erkennbar sein und dürfen nicht blenden. Sind Richtungs- blinker angebracht, so sind andere blinkende Lichter nicht zulässig. • Zusätzlich darf eine Stand- oder Akkuleuchte montiert werden. Zusätzlich darf eine Stand- oder Akkuleuchte montiert werden. WICHTIG: Der Blinkmodus darf nur verwendet werden, wenn das Fahrrad bereits mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht (Standlichtmodus) ausgerüstet ist! Sonderregelungen für E-Bikes Elektro-Motorfahrräder Geschwindigkeit Motorleistung Typengenehmigung Kontrollschild Führerausweis Helmpflicht Verhalten im Verkehr 30 km/h (45 km/h mit Tretunterstützung) Max. 1.0 kW Ja Ja Kategorie M (ab 14 Jahren) Ja Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nur mit abgeschaltetem Motor gestattet oder wenn V-max. 20 km/h und eine allfällige Tretunterstützung 25 km/h nicht übersteigt. Elektro-Motorfahrräder Geschwindigkeit Motorleistung Typengenehmigung Kontrollschild Führerausweis Helmpflicht Verhalten im Verkehr 20 km/h (25 km/h mit Tretunterstützung) Max. 0.5 kW Nein Nein Kategorie M (14 bis 16 Jahre, ab 16 Jahren kein Füh- rerausweis erforderlich Empfohlen Den Fahrrädern gleichgestellt. Benützung von Rad- wegen und Radstreifen ist obligatorisch. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zu- lässig. Sonderregelungen für Sportfahrräder Für Renn- und Mountainbikes gilt abweichend Folgendes: Scheinwerfer und Schlussleuchte können batteriebetrieben sein. Sie brauchen nicht am Fahrrad festmontiert sein, müssen jedoch bei entsprechenden Lichtverhältnissen ein- gesetzt werden. Dennoch müssen Sporträder über Reflektoren verfügen. Bei offi- ziellen Wettkämpfen gelten die Bestimmungen nicht, sofern sie auf abgesperrten Strecken stattfinden. 4 5
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